avuba Mitgliedschaft

Gemäss § 22 des Statuts der Universität Basel vom 3. Mai 2012 (Stand 20. Februar 2014):

  • Mit ihrer Anstellung bzw. Immatrikulation werden Doktorierende und Postdoktorierende der Universität Basel automatisch Mitglied der «avuba».
  • Doktorierende und Postdoktorierende, die der avuba nicht angehören wollen, teilen dies dem Rektorat schriftlich mit. Sie verzichten damit auf ihre Mitwirkungsrechte. 
  • Aktuell beträgt der Mitgliederbeitrag 20 Schweizerfranken pro Semester.

Gemäss Beschluss des Rektorats vom 15.1.2013 erhebt die avuba ab Herbstsemester 2013 bei allen Assistierenden den avuba-Mitgliederbeitrag. Erstsemestrige immatrikulierte Doktorierende sind vom Mitgliederbeitrag der avuba befreit.

Laut Beschluss des Rektorats vom 29. April 2014 gelten folgende Austrittsfristen:

  • 30. November mit Wirkung auf das folgende Frühjahrsemester
  • 30. April mit Wirkung auf das folgende Herbstsemester