Gemäss Beschluss der Mitgliederversammlung vom 2.12.2024 unterstützt die avuba 2x jährlich mit insgesamt 4‘000 Franken, d.h. 8'000 Franken pro Jahr, mittelbauspezifische Projekte. Bis auf Weiteres gelten folgende Richtlinien:
Leitgedanke
Von Assistierenden für Assistierende
Zweck
Die Projekte sollen der Förderung der Gemeinschaftsbildung und dem Aufbau des Netzwerks der Assistierenden dienen.
Kriterien
- Mindestens 8 Personen sollen von der Finanzierung profitieren können, wovon mindestens 50% Assistierende der Universität Basel sein sollten.
- Die begründeten Anträge inkl. provisorischem Projektbudget müssen per E-mail an avuba@clutterunibas.ch geschickt werden. Der Antrag soll über folgende Punkte Aufschluss geben: Wer? Was? Wann? Wo? Für Wen?
- Zusammen mit den Quittungen ist ein Schlussbericht in der Grössenordnung von einer halben A4 Seite einzureichen. Aus dem Bericht soll u.a. hervorgehen, wie viele Assistierende aus welchen Bereichen teilgenommen haben.
Zusatzkriterien
- Bei fakultätsinternen Anlässen ist eine avuba Kostenbeteiligung von max. 500 Franken möglich. Bei einer fakultätsübergreifenden Veranstaltung können 1'000 Franken bewilligt werden.
- Jede Fakultät erhält pro Jahr mind. 500 Franken.
- Das restliche Geld wird analog dem Anteil der avuba Mitglieder pro Fakultät verteilt. Der Schüssel wird 1x pro Jahr aktualisiert. Für 2024 ist er: Phil-Nat 38%, Medizin 35%, Phil-Hist 15%, Jus 4%, Psychologie und Wirtschaft je 3%, Theologie 2%.
- Benötigt eine Fakultät das Geld im Mai beziehungsweise im November nicht, wird es auf die anderen Fakultäten verteilt.
- Sofern pro Semester nicht genügend unterstützungswürdige Projekte eingehen, kann die avuba mit dem verbleibenden Geld zentrale fakultätsübergreifende Netzwerkanlässe organisieren und finanzieren: z.B. eine Stadtführung mit anschliessendem Apéro.
Administratives
- Per 31. Mai und 30. November jedes Jahres werden die eingegangenen Gesuche durch den Vorstand geprüft. Die Mittel für die genehmigten Projekte werden anschliessend, d.h. im Juni bzw. im Dezember ausbezahlt.
- Per Ende November können nur Gelder für Projekte beantragt werden, welche innert den nächsten 7 Monaten geplant sind, d.h. bis und mit Ende Juni nächsten Jahres stattfinden.
- Per Ende Mai können nur Gelder für Projekte beantragt werden, welche inntert den nächsten 7 Monaten geplant sind, d.h. bis und mit Ende Dezember des selben Jahres stattfinden.
- Gelder für Projekte, die der avuba Vorstand genehmigt hat, müssen innerhalb der nächsten 12 Monate ausgegeben werden, ansonsten verfallen die Ansprüche.
- Jedes Projekt wird auf der avuba-Website aufgeführt.
- Mobiliar kann nicht finanziert werden.