Mitglied werden


Festgelegt im § 22 des Statuts der Universität Basel vom 3. Mai 2012

Mit ihrer Anstellung bzw. Immatrikulation werden Doktorierende und Postdoktorierende der Universität Basel automatisch Mitglied der avuba.

Der aktuelle Mitgliederbeitrag beträgt 20 Franken pro Semester.

Erstsemestrige immatrikulierte Doktorierende sind gemäss § 4 der avuba Statuten vom Mitgliederbeitrag der avuba befreit.

Austritt


Festgelegt im § 22 des Statuts der Universität Basel vom 3. Mai 2012

Doktorierende und Postdoktorierende, die der avuba nicht angehören möchten, teilen dem Rektorat unter Angabe der Matrikelnummer schriftlich ihren Verzicht mit. Sie verzichten damit auf ihre Mitwirkungsrechte.

Universität Basel
Rektorat
Petersgraben 35
4051 Basel

Oder via E-Mail: vizerektorat-lehre@clutterunibas.ch

Austrittsfristen gemäss Rektoratsbeschluss vom 20. Mai 2014

  • 30. April; mit Wirkung auf das folgende Herbstsemester
  • 30. November; mit Wirkung auf das folgende Frühjahrsemester.