Vereinbarungen und Reglemente für Doktorierende und Postdocs
Allgemeine Assistenzaufgaben: Während des Semesters dürfen die Lehraufgaben der Assistenten höchstens 20 % des Beschäftigungsumfangs ausmachen. Während der gesamten Anstellungsdauer müssen mindestens 60% der Anstellungszeit für die eigene Forschung reserviert sein. Siehe § 24 des Reglements für das wissenschaftliche Personal der Universität Basel.
Ausserdem:
- Regelungen zu Nebentätigkeiten und geistigem Eigentum @Unibas
- Vorschlag für eine Vereinbarung zur Übereinstimmung der Erwartungen mit der betreuenden Person