Vereinbarungen und Reglemente für Doktoranden und Postdocs

Allgemeine Assistenzaufgaben: Während des Semesters dürfen die Lehraufgaben der Assistenten höchstens 20 % des Beschäftigungsumfangs ausmachen. Während der gesamten Anstellungsdauer müssen mindestens 60% der Anstellungszeit für die eigene Forschung reserviert sein. Siehe § 24 des Reglements für das wissenschaftliche Personal der Universität Basel.

 

Das Regelungen zum geistigen Eigentum finden sich hier.