Partizipation an der Universität Basel

Mitbestimmung & Gruppierungen

Statut der Universität Basel vom 3. Mai 2012, § 22:

  1. Unter dem Namen Assistierendenvereinigung der Universität Basel (avuba) besteht eine Körperschaft der Doktorierenden und Postdoktorierenden der Universität Basel. Sie organisiert sich nach dem Vereinsrecht gemäss ZGB.
  2. Mit ihrer Anstellung bzw. Immatrikulation werden Doktorierende und Postdoktorierende der Universität Basel automatisch Mitglied der avuba.
  3.  Doktorierende und Postdoktorierende, die der avuba nicht angehören wollen, dem Rektorat unter Angabe Ihrer Matrikelnummer schriftlich Ihren Verzicht mit (Anschrift: Universität Basel, Rektorat, Petersgraben 35/4, 4001 Basel oder per E-Mail an: vizerektorat-lehre@unibas.ch. Sie verzichten damit auf ihre Mitwirkungsrechte.
  4. Die «avuba» vertritt die Interessen ihrer Mitglieder und des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Regenz und, in Übereinstimmung mit deren Reglementen, den Fakultäts- und Departementsgremien und den universitären Kommissionen sowie gegenüber den Behörden und der Öffentlichkeit. Weitere Aufgaben werden in einer Leistungsvereinbarung mit dem Rektorat festgelegt.
  5. Die avuba bietet Dienstleistungen für Doktorierende und Postdoktorierende an.
  6. Die avuba verfügt zur Erfüllung ihrer Aufgaben über Mittel aus dem Globalbudget der Universität, aus den Beiträgen ihrer Mitglieder sowie aus sonstigen Einnahmen.