Aktuelle Vereinsstatuten und Leistungsvereinbarung mit dem Rektorat
Partizipation an der Universität Basel
Statut der Universität Basel vom 3. Mai 2012, § 22:
- Unter dem Namen Assistierendenvereinigung der Universität Basel (avuba) besteht eine Körperschaft der Doktorierenden und Postdoktorierenden der Universität Basel. Sie organisiert sich nach dem Vereinsrecht gemäss ZGB.
- Mit ihrer Anstellung bzw. Immatrikulation werden Doktorierende und Postdoktorierende der Universität Basel automatisch Mitglied der avuba.
- Doktorierende und Postdoktorierende, die der avuba nicht angehören wollen, dem Rektorat unter Angabe Ihrer Matrikelnummer schriftlich Ihren Verzicht mit (Anschrift: Universität Basel, Rektorat, Petersgraben 35/4, 4001 Basel oder per E-Mail an: vizerektorat-lehre@unibas.ch. Sie verzichten damit auf ihre Mitwirkungsrechte.
- Die «avuba» vertritt die Interessen ihrer Mitglieder und des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Regenz und, in Übereinstimmung mit deren Reglementen, den Fakultäts- und Departementsgremien und den universitären Kommissionen sowie gegenüber den Behörden und der Öffentlichkeit. Weitere Aufgaben werden in einer Leistungsvereinbarung mit dem Rektorat festgelegt.
- Die avuba bietet Dienstleistungen für Doktorierende und Postdoktorierende an.
- Die avuba verfügt zur Erfüllung ihrer Aufgaben über Mittel aus dem Globalbudget der Universität, aus den Beiträgen ihrer Mitglieder sowie aus sonstigen Einnahmen.